Art. 46b EnG (EFFEL) · In Kraft seit Januar 2026

Der Marktplatz für
Effizienz-Meldungsrechte

enxchange ist der neutrale Marktplatz für BFE-konforme Meldungsrechte: Energieversorger vergleichen die Angebote geprüfter ESCOs und wählen selbst, zu welchem Preis sie erwerben — transparent und unkompliziert.

Provision 8.8 % · zulasten Käufers (Energieversorger)
01

Zielvorgabe

Das BFE verfügt jährlich die individuelle Zielvorgabe je Energieversorger — 1% 2026, steigend auf 2% ab 2028.

02

Massnahmen

Energieversorger setzen selbst Massnahmen um — oder erwerben Meldungsrechte von ESCOs, die Massnahmen bei Dritten durchgeführt haben.

03

Handel

Meldungsrechte sind vor der BFE-Einreichung übertragbar. enxchange stellt die Infrastruktur für den transparenten Handel, ohne selbst Vertragspartei zu werden.

04

Meldung

Der Energieversorger reicht die Protokolle beim BFE ein — die Zielvorgabe gilt als erfüllt. Provision trägt ausschliesslich der Käufer.

Für ESCOs & Installateure

Ihre Effizienzmassnahmen haben einen Marktwert

Haben Sie LED-Sanierungen, Antriebsoptimierungen oder Heizungsersatz umgesetzt? Jede anrechenbare Massnahme nach Art. 46b EnG lässt sich als Meldungsrecht an Elektrizitätslieferanten verkaufen — direkt, transparent, ohne Vorabkosten.

Inserieren, nicht verhandeln

Sie publizieren Ihr Angebot auf dem Marktplatz. Interessierte Energieversorger melden sich — kein aufwändiges Akquirieren Ihrerseits.

Provision nur bei Abschluss

Keine Vorabkosten, kein Abo. Die Marktplatz-Provision trägt der Käufer — für Sie ist die Nutzung kostenlos.

Protokoll-Unterstützung

Sie kennen die Technik, wir kennen das BFE-Formular. Bei Bedarf bereiten wir das Einsparprotokoll für Sie auf.

Beispiel
Eine LED-Sanierung mit 45 000 kWh Einsparung über die Wirkungsdauer erzielt auf dem Marktplatz typisch CHF 2 700–4 500 — zusätzlich zum Installationsauftrag.
Richtwert
0.06–0.10
CHF / kWh

Marktplatz

Handel ausschliesslich vor BFE-Meldung · OTC bilateral · Provision 8.8% trägt Käufer
AngebotESCO / Anbieter
Lädt…
Meldungsrecht inserieren → Angebot abgeben
NachfrageEnergieversorger
Lädt…
Als Energieversorger → Anmelden

Sie haben Effizienz-Meldungsrechte?

ESCOs und Unternehmen mit abgeschlossenen Effizienzmassnahmen bieten ihre Meldungsrechte vor der BFE-Meldung auf enxchange an.

Jetzt Meldungsrecht inserieren
Vertrauen & Sicherheit

Handel, dem Sie vertrauen können

Als neutrale Handelsplattform verzichtet enxchange bewusst auf jede eigene Rechtsposition an den gehandelten Meldungsrechten. Drei Prinzipien sichern das ab:

Neutrale Vermittlung

enxchange ist zu keinem Zeitpunkt Inhaberin der gehandelten Meldungsrechte. Diese gehen direkt vom ESCO an den Energieversorger über — enxchange vermittelt, ohne selbst Vertragspartei des Handelsgeschäfts zu werden.

Hash-Verifikation

Jede über enxchange abgewickelte Transaktion erhält einen eindeutigen, kryptografischen Fingerabdruck (SHA-256), der auf der Abtretungsurkunde ausgewiesen wird. Damit ist nachweisbar, dass die Transaktionsdaten seit der Abwicklung unverändert sind.

Datensparsamkeit

Massnahmendaten werden nach Abschluss der Transaktion und Aushändigung der Dokumente innerhalb von 60 Tagen gelöscht. Die Aufbewahrungspflicht für Nachweise liegt beim meldenden Elektrizitätslieferanten.

Dienstleistungen

Protokollerstellung & Einreichung

ESCOs liefern ihre Massnahmendaten — enxchange erstellt das BFE-Protokoll nach Art. 46b EnG, koordiniert die Unterschrift des Energieversorgers und begleitet die Einreichung via PrivaSphere. Vollservice von A bis Z.

Marktplatz & Transaktion

Überschüssige Meldungsrechte direkt über enxchange handeln. Jede Übertragung wird mit standardisierter Abtretungsurkunde abgewickelt — rechtssicher vor der BFE-Meldung.

Protokoll-Ausfüllservice für Energieversorger

Die offiziellen BFE-Monitoringlisten sind komplex und ändern sich laufend. Wir übernehmen das Ausfüllen für Sie — fachkundig geprüft und einreichefertig, ohne dass Ihr Team sich durch verschachtelte Excel-Vorlagen arbeiten muss. Spart Zeit, die Sie anderswo brauchen.

auf Anfrage · Preis nach Aufwand

Häufige Fragen

Muss eine 2025 umgesetzte Massnahme auch im Jahr 2026 gemeldet werden?

Nein. Für die Anrechnung an die Zielvorgabe ist das Datum der Meldung an das BFE massgebend, nicht das Datum der Umsetzung. Seit 2025 umgesetzte Massnahmen können jederzeit gemeldet werden — auch gezielt für eine spätere Zielvorgabe, z. B. 2027.

Was, wenn meine Massnahme nicht im BFE-Standardkatalog aufgeführt ist?

Massnahmen ausserhalb des Standardkatalogs können beim BFE als nicht standardisierte Massnahme zur Zulassung beantragt werden. Das Verfahren dauert in der Regel rund 90 Tage und erfordert ein individuell begründetes Berechnungsmodell. enxchange unterstützt bei der Prüfung und Antragstellung.

Wer haftet, wenn sich eine gemeldete Massnahme im Nachhinein als fehlerhaft herausstellt?

Gemäss Auskunft des BFE liegt die Verantwortung für eine gemeldete Massnahme beim meldenden Elektrizitätslieferanten — unabhängig davon, ob die Massnahme ursprünglich von einem Dritten stammt. enxchange empfiehlt daher, Nachweise und Dokumentation vor der Meldung sorgfältig zu prüfen.

Wie stellt enxchange sicher, dass eine Massnahme nicht doppelt vermarktet wird?

Jede über enxchange abgewickelte Transaktion wird mit einem eindeutigen, hash-verifizierten Eintrag dokumentiert. Ein branchenweites, öffentliches Register führt das BFE derzeit nicht — die Sorgfaltspflicht, eine Mehrfachvermarktung derselben Einsparung auszuschliessen, liegt gesetzlich beim Elektrizitätslieferanten. Innerhalb der über enxchange gehandelten Massnahmen sorgt unser internes System für Nachvollziehbarkeit.

Was passiert mit den Massnahmendaten nach Abschluss einer Transaktion?

Massnahmendaten werden nach Abschluss der Transaktion und Aushändigung der Dokumente innerhalb von 60 Tagen gelöscht. Die Aufbewahrungspflicht für Nachweise liegt beim meldenden Elektrizitätslieferanten.

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Füllen Sie das Formular aus — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zur Weiterverarbeitung Ihres Angebots.

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