enxchange verbindet Energieversorger, die ihre gesetzliche Zielgrösse erfüllen müssen, mit ESCOs, die anrechenbare Effizienzmassnahmen umgesetzt haben — transparent und unkompliziert.
Das BFE verfügt jährlich die individuelle Zielvorgabe je Energieversorger — 1% 2026, steigend auf 2% ab 2028.
Energieversorger setzen selbst Massnahmen um — oder erwerben Meldungsrechte von ESCOs, die Massnahmen bei Dritten durchgeführt haben.
Meldungsrechte sind vor der BFE-Einreichung übertragbar. enxchange stellt die Infrastruktur für den transparenten Handel.
Der Energieversorger reicht die Protokolle beim BFE ein — die Zielvorgabe gilt als erfüllt. Provision trägt ausschliesslich der Käufer.
Haben Sie LED-Sanierungen, Antriebsoptimierungen oder Heizungsersatz umgesetzt? Jede anrechenbare Massnahme nach Art. 46b EnG lässt sich als Meldungsrecht an Elektrizitätslieferanten verkaufen — direkt, transparent, ohne Vorabkosten.
Sie publizieren Ihr Angebot auf dem Marktplatz. Interessierte Energieversorger melden sich — kein aufwändiges Akquirieren Ihrerseits.
Keine Vorabkosten, kein Abo. Die Marktplatz-Provision trägt der Käufer — für Sie ist die Nutzung kostenlos.
Sie kennen die Technik, wir kennen das BFE-Formular. Bei Bedarf bereiten wir das Einsparprotokoll für Sie auf.
ESCOs liefern ihre Massnahmendaten — enxchange erstellt das BFE-Protokoll nach Art. 46b EnG, koordiniert die Unterschrift des Energieversorgers und begleitet die Einreichung via PrivaSphere. Vollservice von A bis Z.
Überschüssige Meldungsrechte direkt über enxchange handeln. Jede Übertragung wird mit standardisierter Abtretungsurkunde abgewickelt — rechtssicher vor der BFE-Meldung.
Die offiziellen BFE-Monitoringlisten sind komplex und ändern sich laufend. Wir übernehmen das Ausfüllen für Sie — fachkundig geprüft und einreichefertig, ohne dass Ihr Team sich durch verschachtelte Excel-Vorlagen arbeiten muss. Spart Zeit, die Sie anderswo brauchen.
auf Anfrage · Preis nach Aufwand
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